1.000 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei

Ludwigshafen – Weil er seinen Husky-Rüden in einem Kellerraum unter „desolaten“ Umständen gehalten hatte, wurde jetzt ein 40-Jähriger vor dem Amtsgericht Ludwigshafen wegen Tierquälerei zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Veterinäramt war durch einen Hinweis Mitte September vergangenen Jahres auf das Tier aufmerksam geworden. Das heruntergekommene Tier musste im Keller zwischen Unrat und Gerümpel auf einen uringetränkten Betonboden dahinvegitieren. Der Hund wurde in einem Tierheim untergebracht, wieder aufgepäppelt und mittlerweile vermittelt.

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