Am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetztes verabschiedet. Schon der Regierungsentwurf war aus Tierschutzsicht unzureichend. Die Regierungsfraktionen haben zudem Verschlechterungen vorgenommen, u.a. soll das Brandzeichen für Pferde erlaubt bleiben, ebenso bleibt die unbetäubte Kastration von Ferkeln nach Willen der CDU/CSU und FDP noch bis 2019 erlaubt. Die Vorschriften zu Tierversuchen bleiben hinter den Möglichkeiten zurück.
Das Gesetz muss noch in den Bundesrat. Die Länderkammer hatte in den Beratungen zahlreiche Verbesserungen vorgeschlagen, diese wurden jedoch von der Bundesregierung weitgehend ignoriert. Der Deutsche Tierschutzbund hofft, dass die Länder sich diese Zurückweisung nicht gefallen lassen und den Vermittlungsausschuss anrufen.
Die Regierungskoalition hat offenbar zu keinem Zeitpunkt mehr Tierschutz gewollt, sogar die eigene Ministerin wurde ignoriert. EU-Vorgaben, wie jetzt bei der Versuchstierrichtlinie, werden notdürftig umgesetzt, vorhandene Spielräume nicht genutzt“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. So missachtet die halbherzige Umsetzung von Verboten von Tierversuchen an Menschenaffen und anderen Primaten das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. Der Gesetzgeber lässt die Gelegenheit verstreichen, die tierversuchsfreie Forschung gezielt zu stärken. Schröder ergänzt: Die Regierungsmehrheit ist mit ihrer Tiernutzpolitik und den Zugeständnissen an die Agrarlobby auf direktem Weg zur roten Laterne in der EU-Tierschutzrangliste.“
Die gestrige Abstimmung im Bundestag war eine namentliche. Der Deutsche Tierschutzbund wird die Liste mit dem Abstimmverhalten jedes einzelnen Abgeordneten veröffentlichen und über die ihm angeschlossenen über 700 Vereine bundesweit in alle Wahlkreise hineintragen. Mit der Abstimmung ist der Tierschutz-Bundestagswahlkampf eröffnet. Millionen von Tieren bleiben weiter schutzlos, Millionen von Wählerinnen und Wähler sollen erfahren, warum und durch wen. Wir sind parteipolitisch neutral, aber tierschutzpolitisch konsequent.“
Zehn Jahre nach Aufnahme des Staatsziels Tierschutz ins Grundgesetz und 25 Jahre nach der letzten maßgeblichen Novelle des Tierschutzgesetzes ist mehr erforderlich, als eine Mindeständerung des Tierschutzgesetzes, wie sie gestern im Deutschen Bundestag beschlossen wurde.