Wer einen Hund anfährt, muss für die OP-Kosten aufkommen

Wie viel ist ein Tier wert? Darüber wurde vor dem Münchner Amtsgericht gestritten. Eine Hundebesitzerin fordert von einem Autofahrer 2200 Euro, weil er das Tier angefahren hat. Nun muss er zahlen – und zwar nicht zu knapp.      

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  • Wer einen Hund anfährt, muss für die OP-Kosten aufkommen. Auch wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen – das hat das Münchner Amtsgericht entschieden.
  • Ein Autofahrer muss der Besitzerin eines Terrier-Mischlings 1650 Euro zahlen, weil er den Hund mit dem Wagen erfasste.
  • „Das Gesetz berücksichtige seit einiger Zeit auch den ideellen Wert. Tiere könnten nicht wie Sachen behandelt werden.“
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Hier geht’s zum Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/autofahrer-muss-zahlen-wertvolles-hundeleben-1.2056527

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