Hamburger Gesundheitsbehörde legt neues Hundegesetz vor

Die hessische SPD hat einen Gesetzentwurf im Wiesbadener Landtag eingebracht derzufolge eine „Rasseliste“ für so genannte gefährliche Hunde abgeschafft werden soll: „Die Rasse-Liste ist Quatsch.“ In Niedersachsen wurde die Rasseliste bereits abgeschafft. Sogar im Berliner Abgeordnetenhaus ist man sich einig, dass die „Kampfhund-Liste“ abgeschafft werden muss, denn es gilt längt als erwiesen, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht an ihrer Rasse festgemacht werden kann.
Hamburg dagegen sollen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge auch zukünftig unwiderlegbar gefährliche Hunde bleiben. Ein berechtigtes Interesse an der Haltung dieser Hunde kann zukünftig nur nachweisen, wer diese Rassen zu Forschungszwecken, für Bewachungszwecke oder zur Ausübung seines Berufes halten will.

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Text von Jule Thumser, Hunde-Lobby Hamburg e.V.

Mit großer Eile und dem Versuch höchster Verschwiegenheit hat die Gesundheitsbehörde Mitte Juni ihren Entwurf zum neuen Hamburger Hundegesetz den Behörden, Veterinären und Bezirken zur Abstimmung vorgelegt.

Und was da – ohne Einbeziehung der Bürgerschaft und ohne Anhörung von Tierschutz und Hunde-Lobby – im Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden und im Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen zu lesen ist, lässt auch den friedliebendsten Hundehalter zum Wutbürger werden: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge bleiben dem Papier zufolge auch zukünftig unwiderlegbar gefährliche Hunde. Ein berechtigtes Interesse an der Haltung dieser Hunde kann zukünftig nur nachweisen, wer diese Rassen zu Forschungszwecken, für Bewachungszwecke oder zur Ausübung seines Berufes halten will. Auch der § 9, der sich mit der Leinenbefreiung befasst, wurde nicht angetastet, so dass geprüfte Hund-/Haltergespanne auch zukünftig in den meisten Grünanlagen der Stadt nicht von der Leinenpflicht befreit sind. Gleichzeitig will sich die Gesundheitsbehörde von der Evaluierungspflicht verabschieden, so dass das Gesetz für alle Zeiten festgeschrieben wird.

Wer wie die Hunde-Lobby das Hundegesetz bereits vor der Entstehung und fortdauernd beobachtet hat – angefangen mit dem Kniefall vor der Stimmungsmache der Medien und beendet mit einem Gesetz, dass der Hysterie der Populisten Rechnung trägt – den wundert gar nichts mehr. Es verwundert nicht, dass die mit vielen politisch Verantwortlichen ausgiebig diskutierte und kynologisch einzig sinnvolle Maßnahme, Kat-I-Hunde den Kat-III-Hunden gleichzustellen, im persönlichen Gespräch zugestanden, im Gesetzentwurf der Gesundheitsbehörde keine Berücksichtigung findet. Es verwundert nicht, dass das Hundegesetz als Erfolg bezeichnet wird – und zwar mit der großzügigen Freilaufregelung in den Bezirken Harburg, Wandsbek und Nord – und dennoch aus diesem Umstand keine Schlüsse gezogen werden. Leider scheint die Behörde auch gänzlich unbeeindruckt von den Entwicklungen, die das Thema Hundegesetz in anderen Bundesländern nimmt, in denen die deutlich überschießenden Tendenzen zurückgefahren wurden und werden. Dabei müsste man gar nicht so weit schauen, ein Blick in unsere Nachbarbundesländer würde genügen.
Es verwundert auch nicht, dass der Evaluierungspflicht in dieser Form nachgekommen wird, bedeutet Evaluierung doch Beschreibung, Analyse und Bewertung von Projekten. Der Beschreibung mangelt es bereits an einer objektiven Erfassung des Sachverhaltes sowie der tatsächlichen Verhältnisse. Die Analyse – grundsätzlich eine wissenschaftliche Methode – kann nicht gelingen, wenn bereits der Sachverhalt nicht erfasst wurde. Und die Bewertung schließlich mutet an wie die mittelalterliche Logik eines feudalen Herrschers: was ich getan, ist gut getan, weil ich es getan habe. Insofern ist dem Vorschlag die Evaluierungspflicht gleich gänzlich abzuschaffen von Herzen zuzustimmen: Schluss mit der Farce. Es erspart der Politik die Mühe, alle paar Jahre dieses erbärmliche Spektakel aufzuführen und es erspart den Hundehaltern die illusorische Hoffnung, es gäbe so etwas wie vernunftbegabte Entscheidungen, wenn es um das Thema Hunde geht. Ob der Gesetzgeber damit jedoch der verfassungsrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich der stetigen Beobachtung der Rasselistungen noch nachkommt, erscheint mehr als fraglich. Aber was braucht man das Recht, wo man doch die Macht hat, so mutet dies Vorgehensweise an.

Doch worum geht es eigentlich? Hunde haben Zähne und Hunde können beißen. Von den rund 55.000 in Hamburg registrierten Hunden waren im Jahr 2011 260 in einen sog. Beißvorfall verwickelt, also weniger als 0,5 Prozent der Population. Ausgehend davon, dass diese 55.000 Hunde dreimal am Tag ausgeführt werden und dabei – äußerst knapp gerechnet – 20 Menschen begegnen, dann kommen wir auf 3,3 Mio. Hund-/Mensch-Kontakte am Tag oder 1.118.000.000 Kontakte im Jahr – und bei gerade einmal 260 dieser Begegnungen kam es zu einem Vorfall.

Und nicht zuletzt deshalb gibt die Hunde-Lobby den Glauben an einen Sieg der Vernunft nicht auf: Gemeinsam mit dem Hamburger Tierschutzverein hat die Hunde-Lobby bei den zuständigen Stellen protestiert und Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks ein gemeinsames Positionspapier zu einer Anpassung des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden vorgelegt.

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