Auch das nennt sich Tierschutz:

Polizei stoppt LKW mit erschöpften Hunden an Bord: 42 Hunde zusammengepfercht in Flugboxen, einige standen kurz vor dem Kreislaufkollaps. Sie sollten von Spanien und Portugal nach Nordrhein-Westfalen gebracht werden

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OFFENBURG (rab). Die Polizei hat am Freitag einen überladenen 3,5-Tonner mit 42 Hunden an Bord auf der A 5 gestoppt. Die Hunde waren eingeschlossen in kleinen Transportboxen und bereits 30 Stunden unterwegs. Einige standen kurz vor dem Kreislaufkollaps. Die Tiere stammen aus Spanien und Portugal und waren auf dem Weg nach Nordrhein-Westfalen, wo sie auf verschiedene Tierheime verteilt werden sollten. Von welchem Tierschutzverein sie „losgeschickt“ worden waren, wurde nicht bekannt gegeben.

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Der beschlagnahmte Lastwagen mit den Flugboxen

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Endlich etwas Bewegung nach über 30 Stunden Eingesperrtsein

Die Polizei leitete den Transporter Richtung Offenburger Tierherberge am Flugplatz. Dort wurden die Tiere sofort in Freiläufe und Gehege gebracht, wo sie sich richtig bewegen konnten. Nach Wasser und Futter folgte die notwendige veterinärmedizinische Versorgung.

Der LKW wurde von der Polizei vorübergehend aus dem Verkehr gezogen. Die Weiterfahrt wurde erst gestattet, als am Abend ein weiteres Fahrzeug eintraf, auf den ein Teil der lebenden Fracht umgeladen werden konnte. „Einige Hunde, vor allem etliche Welpen, bleiben noch einige Zeit bei uns, bis Impfungen und notwendige medizinische Versorgung abgeschlossen sind“, so Uwe Dindas, Erster Vorsitzender der Tierherberge.

In vielen südlichen Ländern gibt es keinen staatlichen Tierschutz. Deshalb gibt es Tierfreunde, die Hunde in großen Zahlen nach Deutschland transportieren – ca. 500 000 Hunde aus dem Ausland werden jährlich importiert, ohne dass gleichzeitig „Tierschutz vor Ort“ betrieben wird, also Aufklärung und politische Arbeit geleistet werden. Derlei „Tierschutz“ hilft zwar den jeweils einzelnen Hunden, ändert aber an dem eigentlichen Problem – der Situation in den jeweiligen Ländern – überhaupt nichts.

Tatsache ist, dass ein solcher Tiertransport – von Tierschützern organisiert – nicht besser ist als die entsetzlichen Schlachtvieh-Transporte, die zu Recht angeprangert werden. Tiere, die auch nur über kurze Strecken, aber erst Recht über mehrere Stunden transportiert werden sollen, brauchen genügend Platz in ihrer Transportbox, das Tier muss stehen und sich umdrehen können. Jedes Tier muss einen einzelnen Käfig haben. Zu kleine Käfige können zu schwersten gesundheitlichen Problemen führen wie Zirkulationsstörungen in den Beinen bis hin zum Absterben der Extremitäten. Gerade bei alten Tieren ist die Gefahr von Embolien durch fehlende Durchblutung, ausgelöst durch Platzmangel, keine Seltenheit.
Aber das wird von diesen „Tierschützern“ offenbar in Kauf genommen. Ihr Herz ist stärker als der Verstand, ihr Bedürfnis, die Tiere ins gelobte Land Deutschland zu schaffen verhindert eine vernünftige, tiergerechte Organisation oder auch nur, die Realität im Blick zu behalten.

Fälle wie dieser aus der Nähe Offenburg passieren dabei leider immer wieder. Im vergangenen Jahr starben bei dem Transport einer großen Tierschutzorganisation aus Spanien über dreißig Hunde in einem völlig überhitzten Lieferwagen. Soll das besser sein als die Perreira die Tötungsstation? Das geht wenigstens schnell.
Ein Tier-Transport muss so geladen werden, dass alle Transportboxen und Käfige jederzeit zugänglich sind, mit einem Mittelgang. Es müssen Trinkgefässe und ausreichend Wasser an Bord sein. Es muss eine gute Lüftung gegeben sein, die den Tieren gute Luftzufuhr und im Sommer Ventilation und Kühlung bringt. Viel zu häufig geschehen Transporte wie der geschilderte, bei denen Tiere total dehydriert und/oder tot angekommen sind.

Wie es der Zufall will, wurde heute (22. Juni 2012) dieses Urteil veröffentlicht vom Verwaltungsgericht Freiburg:

„Tierrettungsfahrt“ verstößt gegen Tierschutzgesetz

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit dem den Beteiligten nun zugestellten Urteil vom 16.05.2012 (2 K 972/10) die Klage einer Tierschutzorganisation abgewiesen, die sich gegen verschiedene Maßnahmen des Veterinäramtes des Landratsamts Offenburg nach Kontrolle eines Tiertransportes richtete.

Die Klägerin ist eine Tierschutzorganisation, die u. a. sog. „Tierrettungsfahrten“ von Südeuropa nach Deutschland durchführt und Hunde in verschiedene deutsche Tierheime und zu Tierschutzvereinen (zur Weitervermittlung) bringt. Bei einem Transport im September 2009 von Portugal aus wurde ein Kleinlaster, in dem sich 43 Hunde in Boxen befanden, wegen Überladung von der Autobahnpolizei im Bereich Rust angehalten. Die hinzu gerufene Amtstierärztin ordnete an, die Tiere zur Tierherberge Offenburg zu bringen, damit sie dort entladen und bis zum Abtransport in einem verkehrssicheren Fahrzeug mit Wasser und Futter versorgt würden. Außerdem wurden verschiedene veterinärrechtliche Untersuchungen durchgeführt sowie der seuchenrechtliche Status der Tiere geprüft. Später zog das Landratsamt Ortenaukreis die Klägerin zum Ersatz der Kosten i. H. v. 457,– € für die vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere im Tierheim heran.

Das Verwaltungsgericht entschied, die veterinärrechtlichen Anordnungen seien durch das Tierschutzgesetz gedeckt. Daher sei auch der Kostenbescheid rechtmäßig. Die im überladenen Kleintransporter aufgefundenen Tiere seien nach Aussage der Amtstierärztin im Sinne von § 16 a Nr. 2 Tierschutzgesetz erheblich vernachlässigt und erschöpft gewesen. Nach Aussage des Fahrers gegenüber der Autobahnpolizei seien die Tiere während des ohne nennenswerte Unterbrechungen durchgeführten 30-stündigen Transports nicht gefüttert und getränkt worden. Da die Fahrt zum Zielort noch sechs bis acht Stunden länger gedauert hätte und die Tiere in dem einzelnen Fahrzeug ohnehin nicht mehr hätten weiter transportiert werden können, habe man die Tiere ins Tierheim gebracht und untersucht. Insgesamt seien alle Hunde geschwächt gewesen, einen größeren Hund habe man sogar aus dem Transporter heben müssen, er sei dann über das Gelände geschwankt. Die Hunde hätten nach dem Ausladen ihren Wasserbedarf von ca. 24 Stunden gedeckt.
Die Klägerin vermochte das Gericht auch nicht mit der Erklärung zu überzeugen, die Hunde seien nicht geschwächt, sondern wegen erlittener Trauma auf der Tötungsstation verschüchtert gewesen. Das Gericht führte aus, das akute Problem der Tiere sei laut Amtstierärztin die – fehlende – Wasserversorgung gewesen sei. Gegen einen Aufenthalt der Tiere in einer Tötungsstation spreche zudem, dass sie bereits ca. 2 Monate vor dem Transport mit einem Mikrochip versehen worden seien, um sie über die Ländergrenzen bringen zu können. Entgegen der Ansicht der Klägerin hätte man die Tiere auch nicht bis zum Weitertransport in dem Kleinlaster in ihren Boxen belassen und darin auf der Autobahnraststätte versorgen können; wegen der mehrstündigen Wartezeit bis zur Weiterfahrt und der Dauer des anschließenden Transports zum Bestimmungsort hätte dies nämlich einen Aufenthalt der Hunde von insgesamt 42 bis 45 Stunden in ihren Boxen bedeutet. Der bereits beim Anhalten durch die Polizei vorhandene tierschutzwidrige Zustand wäre dadurch weiter eklatant verlängert worden.

Auslandstierschutz ist richtig und wichtig. Aber er muss richtig gemacht werden.

Einen harten, aber auch sehr nachdenklich machenden Text, der in vielen Punkten leider sehr wahr ist von Rolf Gassmann zum Thema Auslandstierschutz „Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint“ finden Sie hier: http://www.houndsclub.de/pdf/sueden-neu.pdf

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