Städte und Gemeinden können auf Waldwegen in Nordrhein-Westfalen keinen Leinenzwang für Hunde erlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 5 A 2601/10). Ein Urteil, dass in vielen Städten und Gemeinden für Wirbel sorgen dürfte.
Geklagt hatte eine Hundebesitzerin, weil die Stadt Hilden im dortigen Stadtwald eine generelle Anleinpflicht eingeführt hatte. In der Berufungsverhandlung hat sie jetzt Recht bekommen. Das OVG Münster begründet eine Entscheidung damit, dass nicht die Stadt sondern die Forstbehörden des Landes für den Wald zuständig sind.
Dem Urteil zufolge müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen. Wenn die Vierbeiner auf Wegen laufen, dürfen sie allerdings die Waldtiere und Erholungssuchenden nicht stören.
Der Tenor des Urteils, das Grundsatzcharakter hat: Für Wälder ist allein der Landesbetrieb Wald und Holz NRW zuständig. Nur die Forstbehörde dürfen Einschränkungen bei der Nutzung des Waldes erlassen. Die Städte haben dazu keine Befugnis, auch wenn der Wald im Stadtgebiet liegt. Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes – etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten.
Die Stadt Düsseldorf zieht Konsequenz aus einem Urteil: „Hunde dürfen auf Waldwegen künftig unangeleint laufen, die Vorschrift in der Düsseldorfer Straßensatzung zum Leinenzwang auf Waldwegen wird ab sofort nicht mehr beachtet“, erklärte Beigeordneter Stefan Keller.
Das Gericht ließ in dem Fall eine Revision nicht zu. Die Stadt kann das Urteil noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anfechten.