Mitglieder des Gesundheitsausschusses werden an der Prüfung eines gefährlichen Hundes im Tierheim Süderstraße teilnehmen
– kommt jetzt doch so etwas wie Vernunft in die Angelegenheit?
(siehe auch hier: http://lumpi4.blog.de/2012/08/17/hamburger-gesundheitsbehoerde-legt-neues-hundegesetz-14560672/)
Bevor der Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft am 25. September 2012 über die Neufassung des Hamburger Hundegesetzes beraten wird, haben die Mitglieder des Ausschusses die einmalige Gelegenheit, am 11. September 2012 im Tierheim in der Süderstraße 399 einem Wesenstest beizuwohnen. Die Sachverständige Tierärztin Dr. Barbara Schöning wird den Test mit Hunden, die nach § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz als unwiderlegbar gefährlich gelten, durchführen.
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Anja Domres sowie weitere Ausschussmitglieder aller Fraktionen haben ihr Kommen bereits zugesagt.
Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. und die Hunde-Lobby e.V. sind dezidiert der Auffassung, dass das geltende Hundegesetz für die Zukunft so nicht festgeschrieben werden darf. Das wäre aus Sicht des Tierschutzes im Verbund mit den heute vorhandenen veterinärmedizinischen Erkenntnissen als tierquälerischer Unsinn zu bezeichnen, der zudem die Stadt Hamburg mit unnötigen Kosten belastet.
Gemeinsam haben die beiden Vereine zwei Kernforderungen an ein besseres Hundegesetz formuliert und begründet. Eine dieser Forderungen bezieht sich auf die Gleichbehandlung von Hunden nach § 2 Abs. 1 und 3, also von widerlegbar und unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Der Wesenstest soll aufzeigen, dass von einem per Gesetz als unwiderleglich gefährlich definierten Hund nach einem bestandenen Wesenstest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gefährdung für die Bevölkerung ausgehen wird.
Mehr Sicherheit vor vermeintlich gefährlichen Hunden wird nach Auffassung von Tierschutzverein und Hunde-Lobby nur dadurch erreicht, dass auch an den Halter eines Hundes Anforderungen gestellt werden. Dazu sollte die Zuverlässigkeit und Sachkunde vor Beginn der Haltung der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.
Das gemeinsame Positionspapier zur Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes steht unter www.hamburger-tierschutzverein.de oder www.hundelobby.de als PDF zum Download bereit.